Zurzeit korrigiere ich eine Zeitschrift von und für Juristinnen und Juristen zum Thema Strassenverkehr. Interessant ist etwa ein Artikel darüber, welche Tätigkeiten während einer Autofahrt erlaubt sind und welche nicht. Gegen Ende des Artikels erläutert der Autor auch kurz, in welcher Bekleidung und mit welchem Schuhwerk man Fahrzeuge lenken darf. Dabei kommt er zum Schluss, dass zum Beispiel nichts gegen Nacktheit am Steuer spreche, sofern damit keine exhibitionistischen Absichten verfolgt würden, und verweist beherzt darauf, dass ja auch Nacktwanderer unterwegs seien. Nicht ohne gewissen Sarkasmus folgt dann dieser Satz, der mich grad hat laut auflachen lassen:
«Angezogene Leute dürfen bei der Fahrt grundsätzlich anziehen, was sie wollen (...).»

Schön, gell? Da soll noch einer behaupten, Juristen hätten keinen Humor!

PS: Okay, den letzten Satz nehme ich zurück, nachdem ich nun weitergelesen habe und mich unter dem Untertitel «Sonstige Betätigungen» der Satz traf: «Bei sexuellen Handlungen während der Fahrt ist die angewandte Sexualpraktik zu prüfen.» Das führe ich jetzt nicht weiter aus ...


 
 
 
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